Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Willensvollstreckung?
Eine Willensvollstreckung wird nach Aufwand im Stundenhonorar verrechnet. Bei der Expertiva AG ist dies CHF 280.00 pro Stunde zzgl. MWST. Eine Verrechnung auf Provisionsbasis oder ein Pauschalhonorar können wir nicht anbieten und ist auch rechtlich nicht tragbar.
Wie lange dauert eine Willensvollstreckung?
Eine Willensvollstreckung dauert unterschiedlich lange und ist abhängig von der Komplexität. Bei einfachen Fällen gilt ein Richtwert von 4 – 12 Monaten als guter Erfahrungswert. Bei schwierigen Fällen kann eine Erbteilung bis zu 3 Jahren dauern.
Wie kann ich einen Willensvollstrecker ernennen?
Ein Willensvollstrecker wird durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers ernannt. Normalerweise ist dies ein Testament, welches an einem sicheren Ort aufbewahrt oder bei einer amtlichen Stelle hinterlegt wird.
Kann ich nur eine natürliche Person ernennen?
Nein. Sie können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen ernennen. Die Ernnenung ist allerdings höchstpersönlich. Bei einer natürlichen Person besteht jedoch ein Ausfallrisiko (Krankheit, Unfall, Tod).
Was passiert wenn die Erben Streiten und sich nicht einigen?
Ein Willensvollstrecker soll eine friedliche & effiziente Abwicklung des Nachlasses bewirken. Im Konfliktfall vermitteln wir zwischen den Parteien und suche stets eine Lösung welche die Interessen aller Parteien bestmöglich berücksichtigt.
Können die Erben dem Willensvollstrecker kündigen?
Nein. Ein Willensvollstrecker wird vom Erblasser ernannt und kann nicht von den Erben ausgewechselt oder abgesetzt werden. Allerdings steht es den Erben frei vom Erbteilungsvorschlag einstimmig abzuweichen.