Steuererklärung schon gemacht?
Wir unterstützen Sie.
Jetzt online erledigen oder per Post zusenden.
Steuererklärung erledigen
Neue Geschäftsidee zum durchstarten?
Wir unterstützen Sie.
Gründen Sie Ihre Firma mit uns jetzt online in unter 10 Minuten.
Firma gründen
+41 44 514 24 24
info@expertiva.ch
Threema: KEHVXNUH

Erbschaft & Schenkung professionell begleitet

Wir unterstützen Sie bei Erbschaftsangelegenheiten mit unserem Expertenwissen

Termin vereinbaren

Erbschaftsangelegenheiten

Wir beraten Sie in sämtlichen Erbschafts- und Schenkungssachen kompetent und umfassend mit unserem Fachwissen. Von der Nachlassplanung bis zur Erstellung des Testaments sind wir für Sie da. Neben unserer beratenden Tätigkeit bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, als Erbenvertreter oder Willensvollstrecker tätig zu werden und Sie bei der Verwaltung der Erbschaft, der Ausrichtung von Vermächtnissen und Teilung des Erbes zu unterstützen.
Erbschaft
Wir begleiten Sie von der Beratung über die Planung bis zur Verwaltung der Erbschaft.
Vermächtnisse
Beratung in Bezug auf Zuwendungen des Erblassers durch Verfügung im Testament.
Erbteilung
Ausarbeitung & Vorschlag einer möglichen Erbteilung an die Erbengemeinschaft.
Testament
Beratung und Erstellung eines Testaments sowie ggf. der Bezug von Angehörigen.
Erbenvertreter
Bewirtschaftung der Vermögenswerte, Buchführung über Erträge aus Vermögen.
Willensvollstreckung
Als Vertrauensperson des Erblassers erreichen wir eine friedliche & effiziente Erbteilung.

Erbschaftsstreit vermeiden: Willensvollstrecker ernennen

Erbschaftsstreit gibt es häufiger als man denkt. Ernennen Sie einen professionellen Willensvollstrecker für Ihren Nachlass und haben Sie so die Gewissheit, dass die Erbteilung effizient und friedlich durchgeführt werden kann.

Termin vereinbaren
+41 44 514 24 24
Threema: KEHVXNUH
info@expertiva.ch

Häufig gestellte Fragen zur Willensvollstreckung

Was kostet eine Willensvollstreckung?

Eine Willensvollstreckung wird nach Aufwand im Stundenhonorar verrechnet. Bei der Expertiva AG ist dies CHF 240.00 pro Stunde zzgl. MWST. Eine Verrechnung auf Provisionsbasis oder ein Pauschalhonorar können wir nicht anbieten und ist auch rechtlich nicht tragbar.

Wie lange dauert eine Willensvollstreckung?

Eine Willensvollstreckung dauert unterschiedlich lange und ist abhängig von der Komplexität. Bei einfachen Fällen gilt ein Richtwert von 4 – 12 Monaten als guter Erfahrungswert. Bei schwierigen Fällen kann eine Erbteilung bis zu 3 Jahren dauern.

Wie kann ich einen Willensvollstrecker ernennen?

Ein Willensvollstrecker wird durch eine letztwillige Verfügung des Erblassers ernannt. Normalerweise ist dies ein Testament, welches an einem sicheren Ort aufbewahrt oder bei einer amtlichen Stelle hinterlegt wird.

Kann ich nur eine natürliche Person ernennen?

Nein. Sie können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen ernennen. Die Ernennung ist allerdings höchstpersönlich. Bei einer natürlichen Person besteht jedoch ein Ausfallrisiko (Krankheit, Unfall, Tod).

Was passiert wenn die Erben streiten und sich nicht einigen?

Ein Willensvollstrecker soll eine friedliche & effiziente Abwicklung des Nachlasses bewirken. Im Konfliktfall vermitteln wir zwischen den Parteien und suchen stets eine Lösung welche die Interessen aller Parteien bestmöglich berücksichtigt.

Können die Erben dem Willensvollstrecker kündigen?

Nein. Ein Willensvollstrecker wird vom Erblasser ernannt und kann nicht von den Erben ausgewechselt oder abgesetzt werden. Allerdings steht es den Erben frei vom Erbteilungsvorschlag einstimmig abzuweichen.