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Wie trennen wir uns mit Kindern? Erste Schritte bei Trennung mit Kindern in eskalierten Paarkonflikten ohne Anwälte und KESB

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Trennung mit Kindern ohne Anwalt und Gericht vorbereiten und umsetzen. Ausserdem werden die häufigsten Fragen von Ehepaaren in der Trennungsphase mit Kindern beantwortet: Wo stehen wir in der Trennung? Wie sagen wir es den Kindern? Wie reagieren Kinder, wenn sich die Eltern trennen? Können die Kinder mitentscheiden? Was müssen wir als Eltern bereits in der Trennungsphase regeln? Was ist eine Trennungsvereinbarung? Was bedeutet Obhut? Was bedeutet gemeinsame elterliche Sorge? Was passiert, wenn wir keine Einigung finden? Was ist eine gerichtliche Genehmigung? Was kostet eine Trennung mit Kindern? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?

Wo stehen wir in der Trennung?

Dem Wunsch nach einer Trennung gehen in der Regel über einen längeren Zeitraum anhaltende Konflikte voraus. Gefühle wie Wut, Ärger, Enttäuschung, Aggression und Angst dominieren dabei das Verhalten und die Reaktionen jedes Einzelnen. Dies kostet sehr viel Kraft und Energie und man sucht nach einem Ausweg – der Trennung. So verständlich und legitim dieser Wunsch ist, sollten Sie sich auch über dessen Konsequenzen bewusst sein. Während man einen Handyvertrag kündigen kann und nach Ablauf der Kündigungsfrist sozusagen alles erledigt ist, ist nach einer Trennung mit Kindern weiterhin eine vertragliche, moralische und eventuell auch emotionale Verbindung mit dem ehemaligen Partner vorhanden. Werden Sie sich daher über Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche an eine Trennung bewusst und versuchen Sie auch die zeitlichen Konsequenzen einer Trennung, die bei kleinen Kindern oft mehrere Jahre dauern kann, miteinzubeziehen. Idealerweise nehmen Sie sich hierzu professionelle Hilfe zur Seite. Dies kann ein Coach, Paartherapeut oder Mediator sein. Es wird Ihnen leichter fallen, Ihrer Rolle als Eltern gerecht zu werden und gleichzeitig die eigenen Bedürfnisse anzuerkennen und zu berücksichtigen.

Wie sagen wir es den Kindern und wie werden sie reagieren?

Kinder haben eine natürliche, starke Bindung zu ihren Eltern. Entsprechend spüren sie auch intuitiv, wie sich Mama und Papa fühlen und wie es sich anfühlt, wenn in der Familie gestritten wird. Selbst kleine Kinder spüren genau, wenn etwas in der Beziehung der Eltern nicht stimmt und sich nicht richtig anfühlt. Je kleiner die Kinder sind, desto mehr zeigt sich ihre Reaktion im Verhalten anstatt in Worten. Kinder können besonders anhänglich werden gegenüber einem oder beiden Elternteilen und sich nur schwer von diesen trennen, wenn Mama oder Papa zum Beispiel arbeiten geht. Kinder deren Eltern häufig streiten oder in der Trennungsphase sind können aber auch in Alltagssituationen impulsiv, wütend oder hyperaktiv reagieren. Im Kern geht es dabei immer darum, dass die Kinder gesehen werden wollen, so wie sie sind. Sie wollen spüren, dass sie in ihrer Existenz sicher und geborgen sind und so sein dürfen wie sie in ihrem Wesen sind. Dafür sind die Eltern die natürlichen Bezugspersonen. Fühlen sich Kinder nicht sicher und geborgen oder als Mensch nicht akzeptiert, wird dies im Verhalten ausgedrückt. Gerade in Paarkonflikten passiert es dann, dass man selbst mit der eigenen Emotionalität überfordert ist und die Rolle als Eltern nicht mit voller Präsenz gelebt werden kann.

Umso wichtiger ist es, dass den Kindern klar und offen von den Eltern mitgeteilt wird, dass sie eine wichtige Entscheidung, nämlich sich zu trennen, getroffen haben. Sprechen Sie als Eltern aktiv das aus, was unterschwellig bereits spürbar ist. Wichtig dabei ist, gegenüber den Kindern sachlich zu bleiben und den eigentlichen Elternkonflikt aussen vorzulassen. Es geht darum, den Kindern mitzuteilen, dass es eine Veränderung gibt, die den Alltag verändert und neugestaltet. Auf Vorwürfe oder Schuldzuweisungen gegenüber dem anderen Elternteil sollte verzichtet werden. Kinder und Jugendliche sollten weder in einen Loyalitätskonflikt noch in eine Schuldzuweisung geraten oder den Eindruck bekommen, dass sie selbst Schuld an der Trennung der Eltern haben.

Tipp: Wenn es für Sie schwierig ist, mit dem anderen Elternteil an einen Tisch zu sitzen, ohne zu streiten, können Sie eine Vertrauensperson oder einen Mediator hinzuziehen, der das Gespräch begleitet und Sie in der Kommunikation unterstützt.

Lassen Sie die Kinder mitbestimmen

Genauso wie Erwachsene haben auch Kinder ein Bedürfnis mitzubestimmen. Geben Sie Ihren Kindern die Möglichkeit an den anstehenden Veränderungen teilhaben zu lassen. Vielleicht haben Sie sich als Eltern schon darauf verständigt, wer aus der Familienwohnung ausziehen wird. Sicher ist, dass es neu zwei Wohnorte der Eltern geben wird. Fragen Sie die Kinder, was ihnen in der «Papi-Wohnung» oder in der «Mami-Wohnung» gefällt und was ihnen nicht gefällt. Fragen Sie die Kinder, was sie gerne mit der Mama machen und was sie gerne mit dem Papa machen und auch was sie nicht so gerne mit der Mama machen und was sie nicht so gerne mit dem Papa machen. Fragen Sie Ihre Kinder, was sie sich in Bezug auf die gemeinsame Zeit mit dem jeweiligen Elternteil wünschen. Möchten die Kinder vielleicht mal an einem Wochentag spontan beim Papa Abendessen? Fragen Sie Ihre Kinder und berücksichtigen Sie deren Wünsche und Bedürfnisse. Kinder fühlen sich dadurch ernst genommen und verstanden. Dadurch fühlen sie sich sicherer und können den bevorstehenden Veränderungen positiv gegenüberstehen. Ausserdem zeigen Sie als Eltern, dass Sie selbständig Ihre Konflikte lösen können.

Was Sie in der Trennungsphase mit Kindern regeln müssen

Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte beschrieben, die bei einer Trennung mit Kindern geregelt werden müssen. Der Artikel orientiert sich dabei an den Punkten, die auch im Rahmen eines Eheschutzverfahrens geregelt werden würden. Dazu gehören der Trennungszeitpunkt und die Dauer der Trennung, die Zuteilung der Familienwohnung, die Zuteilung des Hausrats, die Obhut der Kinder und das Kontaktrecht sowie die Regelung der Unterhaltsbeiträge. Diese Punkte können schriftlich in einer sogenannten Trennungsvereinbarung festgehalten werden. Die Trennungsvereinbarung können Sie entweder selbst oder zusammen mit einem Mediator erarbeiten. Erfahrungsgemäss sind die zu regelnden Punkte immer auch mit Konflikten verbunden. Daher lohnt sich der Beizug eines Mediators von Anfang an.

Die einzelnen Punkte der Trennungsvereinbarung im Überblick

Trennungszeitpunkt & Dauer

Der Trennungszeitpunkt legt fest, ab wann Sie als Paar offiziell getrennte Wege gehen. Üblicherweise entspricht der Trennungszeitpunkt dem Zeitpunkt, in dem einer von beiden aus der bisherigen Familienwohnung auszieht. Manchmal ist der Paarkonflikt aber auch schon so stark, dass ein Partner provisorisch zu einem Freund, Familienmitglied, Hotel oder sogar in ein Frauenhaus bzw. Männerhaus zieht. Dann wäre auch dieser Zeitpunkt ein mögliches Datum für die Trennung. In einer Trennungsvereinbarung kann ausserdem festgehalten werden, ob die Trennung befristet, also nur vorübergehend sein soll, um vom anderen Partner für eine gewisse Zeit Abstand zu gewinnen oder um eine gemeinsame Paartherapie zu beginnen. Alternativ wäre es auch möglich in der Trennungsvereinbarung eine unbefristete Trennung zu vereinbaren. Dies ist meistens dann der Fall, wenn schon feststeht, dass auf die Trennung die Scheidung folgen soll.

Zuteilung der Familienwohnung

Die Familienwohnung, also die Wohnung wo Sie bisher zusammengelebt haben, geniesst im Gesetz einen besonderen Schutz. Keiner kann ohne den anderen Partner den Wohnungsvertrag kündigen. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Wohnung einem Partner für die Dauer des Getrenntlebens zuzuteilen. Auch in einer Trennungsvereinbarung sollten Sie daher regeln, wer in der bisherigen Familienwohnung bleibt und wer ausziehen muss.

Zuteilung des Hausrats

Beim Auszug eines Partners stellt sich auch die Frage, wie mit dem Hausrat umgegangen wird. Was bleibt im jetzigen Haushalt, was darf der andere mitnehmen? Grundsätzlich sind Sie in der Aufteilung frei und sollten hier eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Halten Sie die Gegenstände in einem Inventar fest und vermerken Sie darin auch, wem was zugeteilt wurde. Das Inventar bildet dann einen Teil der Trennungsvereinbarung.

Obhut der Kinder & elterliche Sorge

Unter elterlicher Obhut versteht man die Erlaubnis eines Elternteils, mit dem Kind zusammenzuwohnen sowie sich um die tägliche Betreuung und Pflege des Kindes zu kümmern. Dabei wird zwischen alleiniger Obhut, bei der das Kind ständig bei einem Elternteil fest wohnt und der alternierenden Obhut, bei der das Kind abwechselnd, zum Beispiel wochenweise beim Vater bzw. der Mutter wohnt, unterschieden. Bei einer Trennung muss geregelt werden, wer die Obhut der Kinder übernimmt. Unabhängig von der Obhut gibt es die elterliche Sorge. Darunter versteht man alle grösseren Entscheidungen, die ein Kind betreffen, beispielsweise die Art und Weise wie das Kind erzogen werden soll, die Frage, welche Ausbildung das Kind durchlaufen soll, die gesetzliche Vertretung des Kindes und Verwaltung dessen Vermögens sowie die Bestimmung des Aufenthaltsorts. Unabhängig von der Zuteilung der Obhut, ist die gemeinsame elterliche Sorge seit Juli 2014 der Regelfall. Nur in Ausnahmefällen kann auch die elterliche Sorge nur einem Elternteil zugesprochen werden.

Unterhaltsbeiträge

Ob und wenn ja, wie hohe Unterhaltsbeiträge geschuldet sind, hängt von der konkreten Familiensituation ab. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Alter der Kinder, die bisherige Aufgabenteilung und der bisherige Lebensstandard. Mit der neuen Rechtsprechung wird vor allem die wirtschaftliche Selbständigkeit der Eltern angestrebt. Auch vom Elternteil, der sich bisher vor allem um die Führung des Haushalts und die Betreuung der Kinder gekümmert hat, wird erwartet, dass dieser die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit wahrnimmt, sobald dies möglich und zumutbar ist. Bei Kindern, die mit der obligatorischen Schule beginnen, wird bereits eine Erwerbstätigkeit von 50 % als zumutbar angesehen.

Der Unterhalt wird in zwei Schritten berechnet. Zunächst addiert man das gesamte verfügbare Einkommen der Eltern, inklusive Kindergeld zusammen. Anschliessend werden für jeden Haushalt die Kosten berechnet. Diese setzten sich zusammen aus den effektiven Mietkosten für die Wohnung, einem Grundbetrag für Essen, Kleidung, Hygiene etc., den obligatorischen Krankenkassenbeiträgen, Fremdbetreuungskosten, Kommunikationskosten, Verpflegungskosten und Kosten für den öffentlichen Verkehr. Abhängig vom konkreten Fall, können auch noch weitere Kosten im sogenannten erweiterten Grundbedarf berücksichtigt werden. Im Idealfall reicht das gemeinsame Einkommen zur Deckung der Kosten beider Haushalte oder es bleibt sogar ein Überschuss, den es dann zu verteilen gilt. Falls das gesamte Einkommen nicht zur Deckung der Kosten beider Haushalte reicht, spricht man von einem Manko. In dem Fall muss die wirtschaftliche schwächere Partei selbst nach einer Lösung suchen, beispielsweise mittels Unterstützung durch die Sozialhilfe.

Tipp: Lassen Sie sich bei der Aufstellung eines Budgets und der Berechnung der Unterhaltsbeiträge durch einen fachkundigen Mediator unterstützen oder die von Ihnen erarbeitete Lösung von einem Mediator auf Angemessenheit überprüfen.

Die gerichtliche Genehmigung einer Trennungsvereinbarung

Sie haben sich über die Trennungsfolgen geeinigt und die Trennungsvereinbarung ist abgefasst. Zu beachten ist nun, dass bei einer aussergerichtlichen Einigung die Trennungsvereinbarung nur so lange gilt, wie beide Parteien daran festhalten, also bereit sind, sich an die Vereinbarung zu halten und die zugesagten Leistungen zu erfüllen. Eine aussergerichtliche Trennungsvereinbarung setzt also ein gegenseitiges Vertrauen in die Erfüllung der Abmachung voraus. Dies im Gegensatz zu einem Urteil eines Eheschutzgerichts. Eine Trennungsvereinbarung hat also keine dauerhaft bindende Wirkung wie ein Gerichtsurteil. Jedoch gibt es die Möglichkeit einer Genehmigung der Trennungsvereinbarung vor Gericht. Wird die ausgearbeitete Vereinbarung vom Gericht genehmigt, hat es die gleiche bindende Wirkung wie ein Urteil. Sofern jedoch minderjährige Kinder von der Vereinbarung betroffen sind, muss das Gericht von Amtes wegen prüfen, ob die Vereinbarung im besten Sinne der Kinder ist.

Tipp: Abmachungen zu Kinderbelangen wie Obhut und Kontaktrecht haben rechtlich nur eine rechtsverbindliche Wirkung, wenn die Trennungsvereinbarung gerichtlich genehmigt wurde. Ein Verzicht auf eine gerichtliche Genehmigung setzt eine gute Kooperation und gegenseitiges Vertrauen zwischen den Eltern voraus und sollte in jedem Fall von einem fachkundigen Mediator überprüft werden.

Um eine Trennungsvereinbarung gerichtlich genehmigen zu lassen, werden sämtliche Unterlagen zu Einkommen und Lebenshaltungskosten als Beilagen zur Trennungsvereinbarung vom Gericht benötigt. Sie werden zu einer persönlichen Anhörung vor Gericht vorgeladen. Wenn das Gericht die eingereichte Trennungsvereinbarung als angemessen beurteilt, wird es diese genehmigen.

Tipp: Erarbeiten Sie die Trennungsvereinbarung mit einem Mediator oder lassen Sie die von Ihnen erarbeitete Trennungsvereinbarung von einem Mediator überprüfen, bevor diese beim Gericht eingereicht wird.

Das Gesuch zur Genehmigung Ihrer Trennungsvereinbarung können Sie beim Bezirksgericht Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Gericht für Ihre Gemeinde zuständige ist, können Sie im Kanton Zürich die von den Zürchern Gerichten zur Verfügung gestellte Bezirks- und Gemeindeliste verwenden:

Link: Welches Bezirksgericht ist für meine Wohngemeinde zuständig?

Trennungskosten und finanzielle Unterstützung

Eine Trennung kann sich je nach Situation aus verschiedenen Kosten zusammensetzen. Müssen die Trennungsfolgen vor Gericht geklärt werden, setzen sich die Hauptkosten aus den Gerichtskosten sowie bei rechtlicher Vertretung durch die Anwaltskosten jeder Partei zusammen. Unter gewissen Bedingungen kann es sein, dass Sie auch einen Teil oder die gesamten Anwaltskosten der anderen Partei mitübernehmen müssen. Daneben können noch weitere Kosten entstehen, z.B. für Auslagen vom Gericht, die durch Vorladungen oder Zustellungen entstehen oder Kosten, die für die Erbringung der Beweisführung entstehen. Im Kanton Zürich muss für eine Regelung der Trennungsfolgen im Rahmen eines Eheschutzverfahrens mindestens mit Gerichtskosten um 2'000.00 CHF gerechnet werden. Ein Anwalt kostet zwischen 220.00 CHF und 400.00 CHF pro Stunde. Alternativ besteht die Möglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung mit einem Mediator. Ein Mediator kostet zwischen 200.00 CHF und 350.00 CHF pro Stunde. Der Vorteil eines Mediators ist, dass die Eheleute einen Mediator gemeinsam beauftragen anstatt zwei Anwälte. Ausserdem wird ein Grossteil des Gerichtsprozesses in die Mediation ausgelagert, was dazu führt, dass auch die Gerichtskosten tiefer ausfallen. Bei der Expertiva AG werden Sie durch einen fachkundigen und vom Schweizer Dachverband für Mediation anerkannten Mediator begleitet. Wenn Sie nicht über genügend finanzielle Mittel für die anstehenden Kosten verfügen, gibt es die Möglichkeit mit der Klage beim Gericht auch einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege zu stellen. Sollten Sie nicht genügend Einkommen und Vermögen haben, kann das Gericht die Kosten für den Prozess als auch für die rechtliche Vertretung oder auch eine angeordnete Mediation auf die Staatskasse nehmen. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass innerhalb von zehn Jahren geprüft wird, ob Sie in der Zwischenzeit finanziell in der Lage sind, die Kosten an die Staatskasse zurückzuerstatten.

Tipp: Eine Mediation ist im Normalfall günstiger. Darüber hinaus handeln die Parteien selbstbestimmt und unabhängig vom Gericht. Die gemeinsam erarbeitete Lösung wird von den Parteien besser akzeptiert. Sie übernehmen Verantwortung für Ihren Konflikt und sparen damit Geld und Nerven.

Was passiert, wenn wir keine Einigung finden?

Manchmal ist ein Konflikt so weit eskaliert, dass eine selbständige Lösung nicht mehr möglich ist. Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch und lassen Sie sich gemeinsam oder allein beraten. Ein Erstgespräch mit einem Mediator oder einem Paartherapeuten kann oft verhärtete Konflikte aufbrechen und die Kommunikation wieder in eine konstruktive Richtung bringen. Nach einem Erstgespräch fühlen sich die meisten Eltern sehr erleichtert. Sollte jedoch auch mithilfe eines Mediators oder Paartherapeuten keine Lösung möglich sein, bleibt nur noch der Gang zum Gericht. Konkret müssen Sie beim zuständigen Eheschutzgericht ein Gesuch einreichen, in der Sie die Bewilligung zum Getrenntleben sowie die Regelung der Folgen des Getrenntlebens beantragen.

Link: Formular - Gesuch um Eheschutz der Zürcher Gerichte

Für ein Eheschutzverfahren brauchen Sie grundsätzlich keine rechtliche Vertretung, Sie sollten sich aber vorher über den Ablauf des Verfahrens beraten lassen. Beachten Sie in jedem Fall, dass bei minderjährigen Kindern das Gericht von Amtes wegen entscheiden muss, was das Beste für das Kind ist. Dies bedeutet, dass das Gericht sich nicht an die Anträge der Parteien halten muss. Ausserdem kann für das Kind eine Beistandschaft errichtet werden, die im Gerichtsprozess im Namen des Kindes selbständig Anträge stellen kann.

Schnelle Hilfe bei Gewalt in Familien

Gewaltanwendung in Familien ist nicht tolerierbar. Rufen Sie bei akuter Gefahr sofort die Polizei unter der Notrufnummer 117 an. Die Polizei hat die Möglichkeit zum Schutz von gefährdeten Personen sogenannte Schutzmassnahmen zu erlassen. Dazu gehört die Wegweisung des Gefährdenden für bis zu vierzehn Tagen aus der ehelichen Wohnung sowie in besonders akuten Fällen die Inhaftierung für bis zu 24 Stunden. Einen ausführlichen Leitfaden zur häuslichen Gewalt und die möglichen Schutzmassnahmen des Kantons Zürich finden Sie hier:

Link: Leitfaden Schutzmassnahmen bei häuslicher Gewalt

Brauchen Sie Unterstützung?

Wenn Sie familienrechtliche Fragen haben oder auch in bestimmten Konfliktsituationen nicht mehr weiterwissen, empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Mediators.

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Ihr Ansprechpartner

Marius Schindler
Mediator SDM
Fachgebiete: Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht
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